Dämmung oberste Geschossdecke
Vom Keller bis zum Dach – ein Haus sollte lückenlos vor Wärmeverlust geschützt sein.
Nicht immer ist es möglich oder sinnvoll, die Dachschrägen zu dämmen.
Eine Alternative: Die Dämmung der obersten Geschossdecke.
Die Energieverordnung (EnEV) schreibt die Dämmung der obersten Geschossdecke vor, wenn der Dachraum eines Gebäudes nicht zu Wohnraum ausgebaut werden kann, aber an beheizte Räume grenzt. Wie verfahren werden muss, hängt im Wesentlichen davon ab, wie der oberste Dachraum genutzt werden kann.
Altbau-Sanierungspflicht: Wann ein Bußgeld droht
Wer ein altes und ungedämmtes Haus besitzt, ist zu bestimmten energetischen Sanierungsarbeiten verpflichtet. So legt es die Energieeinsparverordnung (EnEV) fest. Wer nichts tut, riskiert ein Bußgeld.
Was viele Eigentümer von Altimmobilien nicht wissen: Sie sind verpflichtet, an ihrem Haus bestimmte energetische Sanierungen durchzuführen, sonst droht ein Bußgeld. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält einige Regelungen zur Sanierungspflicht von Altbauten. Verstöße dagegen werden keinesfalls als Bagatelle betrachtet, sondern mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet.